Wieviel Party verträgt Oberhaching?

Unterschriftenaktion von Anwohnern am Kyberg

21.9.2011

 

Bereits im April 2011 kam es zu Beschwerden von Anwohnern des Partyraums im evangelischen Gemeindehaus, die sich über nächtliche Lärmbelästigungen mittels Unterschriftenaktion beschwerten.

 

In der letzten Sitzung des Oberhachinger Jugendbeirats vom 21.9.2011 wurde dazu nun ein neuer Teilbeschluss zur künftigen Partyraumvergabe gefasst.

 

"Zur verbindlichen Anmietung des Partyraumes ist ein Mindestalter von 21 Jahren nötig. Die verantwortliche Person muss während der Veranstaltung nicht ständig anwesend sein, muss aber durchgehend erreichbar sein und sie ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen harten Alkohol konsumieren".


Weiter soll der Umgriff um den Partyraum künftig enger gefasst werden. Hierzu soll durch das bestellte Sicherheitspersonal der Jugendpolizei der PI 31 in Verbindung mit dem A 12 Team und der Verwaltung ein Konzept erarbeitet werden. Ggf. soll nach Verlassen dieser Zone das Wiedereintrittsrecht in den Partyraum erlöschen. Als Absperrung für die Festlegung der Umgriffsfläche ist die Verwendung eines Flatterband möglich. Über die Erfahrungen damit soll im nächsten Jugendbeirat berichtet werden.


Die aktuelle Beschlussfassung wird auch in der nächsten Ausgabe der Kybergnachrichten zulesen sein. Das Team der A12 die entsprechenden Verträge zur Vermietung anpassen. 

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